Aktuelle Informationen zur Grundschuld und Sicherungsgrundschuld des Jahres 2008:
Das OLG Brandenburg lehnt entgegen OLG Frankfurt , Urteil vom 11.07.2007 - 23 U 7/07 (= ZIP 2007, 2350 = WM 2007, 2196), eine analoge Anwendung des § 216 BGB auf ein in der Grundschuldbestellungsurkunde enthaltenes Schuldversprechen ( § 780 BGB) ab.*
* Vgl. hierzu BGH, Urt. v. 17.11.2009 - XI ZR 36/09.
Die Höhe des Innenausgleichs zwischen Mitbürgen und Grundschuldbestellern richtet sich, wenn nichts anderes vereinbart ist, nach dem Verhältnis der gegenüber dem Gläubiger übernommenen Haftungsrisiken.
LG Frankfurt verurteilt Investor nach Ablösung der durch Grundschuld gesicherten Darlehensvaluta zur Rückzahlung intransparenter Zinsen. ->mehr***
LG München I übernimmt die Argumentation von Schimansky. Mit Beschluss. v. 28.10.2008 wurde die Zwangsvollstreckung des Investors aus vollstreckbarer Grundschuld einstweilen gegen Sicherheitsleitung eingestellt und mit Beschluss v. 29.10.2008 ohne Sicherheitsleistung.
Die amtlichen Leitsätze der zum Abdruck in der amtlichen Entscheidungssammlung vorgesehenen Entscheidung lauten:
a) Im Falle des Rücktritts ist der Rückgewährschuldner verpflichtet, eine von ihm begründete Belastung des empfangenen Gegenstands zu beseitigen.
b) Wertersatz wegen der Belastung kann der Rückgewährgläubiger nur verlangen, wenn feststeht, dass dem Rückgewährschuldner deren Beseitigung unmöglich ist. -> mehr***
Der Begriff Sicherungsgrundschuld findet aufgrund des am 18.08.2008 verkündeten Risikobegrenzungsgesetzes Eingang in das Bürgerliche Gesetzbuch. -> mehr***
Keine Rückgewährpflicht eines abstrakten Schuldversprechens trotz unwirksamer Bestellungsverpflichtung -> mehr***
OLG Schleswig gewährt einem verkauften Kreditnehmer Prozesskostenhilfe mangels obergerichtlicher Rechtsprechung zu der Problematik.
LG Hamburg übernimmt die Argumentation von Schimansky und erklärt die Zwangsvollstreckung aus vollstreckbarer Haftungsübernahme und Grundschuld für unzulässig -> mehr
Der Bundesrat stimmt dem vom Bundestag am 27.06.2008 verabschiedeten Gesetzentwurf eines Risikobegrenzungsgesetzes, welches gravierende Änderungen im Recht des Immobiliardarlehensrechts und Recht der Grundschuld vorsieht, zu.
Bundestag beschließt in zweiter und dritter Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf den Drucksachen 16/6311 und 16/6648 in der Ausschussfassung vom 25.06.2008 (Risikobegrenzungsgesetz
16/9778) -> mehr
LG Bautzen stellt die von einem Investor eingeleitete Zwangsvollstreckung aus vollstreckbarer Grundschuld ein, da der Investor intransparente Zinsen nach Ablauf der Zinsbindung forderte. -> mehr***
Schimansyky stellt beim Verkauf von Kreditforderungen die Wirksamkeit der Unterwerfungsklausel bei der Grundschuld und Haftungsübernahme infrage -> mehr ***
Bundesrat legt den Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken des Kreditverkaufs vor (16/9447)
Bundesrat beschließt Gesetzesinitiative zur Änderung des § 1192 BGB -> mehr
Wirksamkeit der Vollstreckungsunterwerfung trotz Unwirksamkeit des materiellen Rechtsgeschäftes.
Nachweis der Vertretungsmacht bei Unterwerfungserklärung durch Vertreter
Heilung formeller Verfahrensfehler iSd § 83 Nr. 6 ZVG durch Nachholung bei Nichtbeeinträchtigung von Rechten Dritter.
Zum Nachweis der Vertretungsmacht bei Unterwerfungserklärung durch Vertreter.
Insolvenzzweckwidrigkeit einer Zahlung für die Löschung einer offensichtlich wertlosen Grundschuld.
Keine Beschlagnahme mittels Pfändung aufgrund persönlichen Titels, auch wenn zuvor Zwangshypothek eingetragen wurde. -> mehr
Zwangsvollstreckung durch Zessionar einer Grundschuld als unzulässige Rechtsausübung bei nicht ordnungsgemäßer Abrechnung und Rechnungslegung -> mehr
Fortsetzung der Bruchteilsgemeinschaft an Zwangsversteigerungserlös trotz Teilungsversteigerung. -> mehr
Doppelte Grunderwerbsteuer? - Ersteigerung von Grundstücken durch die Verwertungsgesellschaft eines Kreditinstituts, DStR 2008, 1413.
Formfehlerhafte Klauselumschreibung nach Abtretung kreditvertraglicher Sicherheiten, ZfIR 2008, 664.
Anmerkung zu BGH, Urt. v. 21.02. 2008 - IX ZR 255/06, BKR 2008, 258: Der Verfasser analysiert die Entscheidung des BGH, in der festgestellt wurde, dass eine unwirksame Unterdeckungsnahme nicht vorliegt, wenn die das schuldnerische Grundstück belastende Sicherungsgrundschuld nach der mit dem Zedenten insolvenzfest getroffenen Sicherungsvereinbarung auch das Darlehen eines Dritten sichert und die Grundschuld nach Verfahrenseröffnung in dieser Höhe an ihn abgetreten wird.
Zwangsvollstreckung durch Zessionar einer Grundschuld als unzulässige Rechtsausübung bei nicht ordnungsgemäßer Abrechnung und Rechnungslegung -> mehr ***
Fortsetzung der Bruchteilsgemeinschaft an Zwangsversteigerungserlös trotz Teilungsversteigerung. -> mehr
Der unwirksame Darlehensvertrag - Gefahr für den Verkäufer bei Kaufpreisabwicklung mittels Finanzierungsvollmacht? - Zugleich Anmerkungen zum Urt. des BGH v. 27.06.2008 - V ZR 83/07, DNotZ 2008, 923 -, DNotZ 2009, 245.
Bremer Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Immobiliarkreditnehmern (Immobiliarkreditnehmerschutzgesetz), VuR 2008, 241: Die Verfasser legen zu dem Gesetzgebungsverfahren der Großen Koalition betreffend der Kreditverkäufe an Finanzinvestoren einen eigenen Gesetzentwurf vor.
Gefährliche Grundschuld? Oder: Wie man Heuschrecken züchtet, in: Festschrift für Harm Peter Westermann zum 70. Geburtstag, 2008, S. 175.
Schutz von Häuslebauern und Geschäftsinhabern vor Darlehensabtretungen durch Sparkassen und Banken, NJW-aktuell 9/2008, XII ff. Der Autor weist auf die Probleme hin, die die Abtretung von Grundschulden an Finanzinvestoren mit sich bringen.
Die Übertragung notleidender Kredite, SchlHAnz 2008,329.
Risikogeschäft Grundschuld?- Was Anwälte wissen sollten, AnwBl 2008, 501. Der Autor weist auf die Probleme hin, die die Abtretung von Grundschulden an Finanzinvestoren mit sich bringen.
Kreditnehmerschutz bei der Verbriefung von Forderungen, WM 2008, 2184.
Der Verkauf notleidender Verbraucherdarlehen, BKR 2008,142.
Die Veräußerung (notleidender) Kredite - Grenzen der Abtretbarkeit - Schadensersatz wegen nicht schonender Sicherheitenverwertung, Rostocker Schriften zum Bankrecht, Heft 13 (14. Rostocker Bankentag am 13.11.2008 "Veräußerung (notleidender) Kredite"), S. 13.
Verkauf von Kreditforderungen und Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung, WM 2008, 1049 -> mehr ***
Zu der von Schimansky - ihm folgend LG Hamburg ua. - entfachten Diskussion zur Unwirksamkeit der Unterwerfungserklärung nehmen Stellung:
Die Wirksamkeit von Unterwerfungsklauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ZIP 2008, 1466.
Keine unangemessene Benachteiligung durch Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung bei veräußerbaren Darlehen, BKR 2008, 415.
Anmerkung zu LG Hamburg, Beschl. v. 9.7.2008 - 318 T 183/07 in ZfIR 2008, 545.
Wirksamkeit vorformulierter Vollstreckungsunterwerfungen auch bei freier Abtretbarkeit der besicherten Kreditfoderung - Erwiderung auf Schimansky, WM 2008, 1049.
Die Vollstreckungsunterwerfung des Kreditnehmers im Lichte des Risikobegrenzungsgesetzes, NJW 2008, 3173.
Kreditverkauf - diesmal: Zur sofortigen Zwangsvollstreckung aus der Grundschuldbestellungsurkunde, ZIP 2008, 1858.
Anmerkung zu LG Hamburg, Beschl. v. 9.7.2008 - 318 T 183/07 in ZfIR 2008, 534.
Der Fall Schimansky, NJW-Editorial Heft 44/2008.
Zur Struktur und rechtlichen Qualifizierung der in vollstreckbaren „Sicherungsgrundschulden“ enthaltenen Rechte, RNotZ 2008, 597.
Doppelte Grunderwerbsteuer? - Ersteigerung von Grundstücken durch die Verwertungsgesellschaft eines Kreditinstituts, DStR 2008, 1413.
Grenzen der Grundschuldhaftung, JuS 2008, 58: Der Verfasser bereitet die Probleme, die aus der Abtretung von Grundschulden resultieren, für Studenten auf und weist nach, dass der Grundstückseigentümer außerhalb des Anwendungsbereichs des Risikobegrenzungsgesetzes nur durch die Vorschrift des § 826 BGB geschützt ist, wenn der Eigentümer das Fehlen des guten Glaubens des Erwerbers nicht nachweisen kann.
Zwangsvollstreckungsunterwerfung ohne Sicherungsabrede?, NJW 2008, 3185: Der Autor setzt sich kritisch mit der Entscheidung BGH, Urteil vom 22.07.2008 - XI ZR 389/07, auseinander.
Recht der
Sicherungsgrundschuld
von
Dr. Clemens Clemente,
Rechtsanwalt,
4. neu bearb. Aufl., 2008,
RWS Verlag GmbH, Köln,
512 Seiten, geb., 69,00 €
ISBN 978-3-8145-8129-3
Aus der Fachpresse:*
„ Es macht die komplizierte Materie verständlich, ohne das zu vereinfachen, was seinem Gegenstand nach schwierig ist. “
* Notar
Dr. Dieckmann in: BWNotZ 2/2009
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